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Verkauf von Grundstücken bald nicht mehr steuerfrei

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Jahressteuergesetzes eine Änderung des Paragrafen 6b Einkommenssteuergesetz (EStG) eingebracht. Danach soll es in Zukunft keine so genannten 6-b-Fonds mehr geben. Damit würde die Möglichkeit enden, Veräußerungsgewinne, die Unternehmen oder Freiberufler beim Verkauf von Grundstücken oder betrieblich genutzten Immobilien erzielen, steuerfrei in geschlossenen Immobilienfonds wiederanzulegen.6b-Fonds können aber nach wie vor gezeichnet werden. Erst wenn das Jahressteuergesetzes 2010 in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form in Kraft getreten ist, endet die Möglichkeit, über die Zeichnung von 6-b-Fonds, Veräußerungsgewinne steuerfrei in 6-b-Fonds wiederanzulegen. Frühestens ist mit einem Infkrafttreten des Jahressteuergesetzes im Oktober 2010 zu rechnen, spätestens im Dezember 2010.

Betroffen sind von der Neuregelung vor allem Landwirte, die die Möglichkeit nutzten, bei Betriebsaufgabe den Erlös zu nächst steuerfrei zu stellen. 80 bis 90 Prozent der Zeichner von 6b-Fonds kamen aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Auch zahlreiche mittelständische Unternehmen nutzten 6b-Fonds, wenn sie sich von betrieblich genutzten Immobilien trennten.
 

Es gibt aktuell nur noch wenige Angebote an 6b-Fondsanlagen, auch ist vor dem Hintergrund mit keinen neuen Fonds mehr zu rechnen.
Aktuelle Angebote ermöglichen einen attraktiven Übertragungsfaktor von etwa 350 % der nach § 6b/6c EStG gebildeten Rücklagen. Außerdem spricht der geringe Verwaltungsaufwand bei stabiler Ertragslage für diese Angebote.
 
Sollten Sie zu dieser Problematik Fragen oder Interessenten haben, bitten wir um kurzfristige Rücksprache. Link

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